Heirat
Im Standesamt können in Stoßzeiten längere Sachbearbeitungszeiten vorkommen. Im Augenblick müssen Sie damit rechnen, dass es nach Einreichung Ihrer Eheerklärung bis zu drei Wochen dauern kann, bevor Sie von uns hören. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Für Informationen auf Englisch oder Dänisch, bitte besuchen Sie unsere andere offizielle Hochzeitswebsite: www.idocph.kk.dk.
1. Eheerklärung ausfüllen
Um eine Eheschließung in Kopenhagen zu beantragen, müssen Sie eine Eheerklärung ausfüllen.
Wenn Sie die Eheerklärung mit den notwendigen Informationen ausgefüllt haben, schicken Sie diese mitsamt den benötigten Dokumenten (siehe Punkt 2) nach Bezahlung der Bearbeitungsgebühr (siehe Punkt 3) an die Stadtverwaltung von Kopenhagen.
Bitte schicken Sie auch eine priorisierte Liste mit möglichen Heiratsterminen. Trauungen finden Montags, Mittwochs, Donnerstags, Freitags und Samstags im Kopenhagen Rathaus statt.
Download Bewerbungsformular auf Deutsch
Wenn sowohl Sie als auch Ihr Partner eine dänische CPR-Nummer besitzen, müssen Sie unter Anwendung Ihrer NemID die Selbstbedienungslösung benutzen.
2. Dokumentation einreichen
Die folgenden Dokumente müssen zusammen mit der Eheerklärung an die Stadtverwaltung geschickt werden. Alle Dokumente müssen von der Stadtverwaltung überprüft werden, bevor eine Heirat genehmigt werden kann.
Beachten Sie bitte, dass nicht in jedem Fall alle genannten Dokumente benötigt werden.
Zur persönlichen Identifikation:
Deutsche Staatsangehörige müssen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.
Sollten Sie Ihren Namen seit der Ausstellung Ihres Reisepasses oder Personalausweises geändert haben, müssen Sie dieses durch Vorzeigen eines Gerichtsbeschlusses belegen können.
In Deutschland lebende Staatsbürger anderer Nationalitäten müssen außer Reisepass oder Reisedokument eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Visum (für die Schengen-Staaten oder Dänemark) vorzeigen. Duldung- und Grenzübertrittsbescheinigung gelten nicht als Dokumentation für den rechtmäßigen Aufenthalt.
Asylbewerber können in Dänemark nicht heiraten.
Darüber hinaus wird eine Familienstandsbescheinigung (nicht älter als vier Monate) vom jetzigen Wohnort benötigt. In Deutschland kann dieses Dokument am Standesamt beantragt werden. Das Dokument heißt "(Erweiterte) Meldebescheinigung" oder "Aufenthaltsbescheinigung". Es ist wichtig, dass der Familienstand erscheint.
Die Familienstandsbescheinigung muss ins Dänische, Deutsche oder Englische übersetzt werden, falls die Bescheinigung anderssprachig ist.
Darüber hinaus können folgende Dokumente
notwendig sein:
Scheidungsurteil
Im Falle einer Scheidung wird ein vollständiges Originalscheidungsurteil, mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts versehen, benötigt. Ein deutsches Scheidungsurteil muss den Vermerk beinhalten: „Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem (…)“
Scheidungsurteile müssen bei der Stadtverwaltung in Originalsprache und mit Übersetzung eingegangen sein, bevor Sie einen Termin zur Anmeldung bekommen können. Übersetzungen allein sind nicht ausreichend.
Sterbeurkunde
Im Falle eines Todesfall wird eine Sterbeurkunde benötigt.
Sterbeurkunden müssen bei der Stadtverwaltung in Originalsprache und mit Übersetzung eingegangen sein, bevor Sie einen Termin zur Anmeldung bekommen können. Übersetzungen allein sind nicht ausreichend.
Bitte Beachten Sie, dass alle Scheidungsurteile und Sterbeurkunden, die außerhalb der Europäischen Union, (ausgenommen von den USA, Kanada, New Zealand und Australien, u.a.) ausgestellt wurden, müssen im Original, und mit Legalisierung/Apostille eingereicht werden. Die volle Legalisierung muss auch in übersetzter Form vorliegen.
Legalisierung/Apostille:
- Legalisierung: Dreigeteilte Verifikation des Originaldokuments (nicht Kopie des Originals) durch das Innen- und Außenministerium des Landes in dem das Dokument ausgestellt wurde sowie der dortigen dänischen oder deutschen Botschaft.
- Apostille: Eingliedrige Verifikation des Originaldokuments (nicht Kopie des Originals) durch das Außenministerium des ausstellenden Landes.
3. Bezahlung der Bearbeitungsgebühr
Für die Bearbeitung Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von DKK 870 (2018) (umgerechnet ungefähr 117 Euro). Diese sind vor Einreichung Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen an folgendes Konto zu zahlen:
Danske Bank
Holmens Kanal 2 – 12
1092 København K
Registrationsnummer: 0216
Accountnummer: 4069190650
(International transfers) IBAN no. DK 17 0216 4069 1906 50 BIC/SWIFT: DABADKKK
Eine Quittung für die Überweisung muss zusammen mit Ihrem Antrag und Ihren Unterlagen an die Stadtverwaltung geschickt werden.
4. Die Originaldokumente vorlegen
Für die Bearbeitung Ihren Antrags sind Kopien aller Dokumente zugelassen.
Eine Voraussetzung für die Eheschließung ist jedoch, dass Sie die Originaldokumente spätestens zwischen 9 und 14 Uhr ein Wochentag vor Ihrer Heirat bei der Stadtverwaltung vorzeigen. Wir werden Sie pr. Mail darüber benachrichtigen, wann und wo Sie die Originale vorlegen können.
5. Kontakt
Um Ihre Dokumente einzureichen, schicken Sie diese als PDF-Datei angehängt bitte zusammen mit Ihrer Eheerklärung mitsamt Quittung/Beleg für Ihre Zahlung der Bearbeitungsgebühr an unser E-Mail: bryllup@kff.kk.dk
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 9 – 16 Uhr
Telefonische Sprechzeiten (generelle Fragen):
+45 3366 3366
Montags bis Donnerstag von 8 – 22 Uhr
Freitags 8 – 18 Uhr
Telefonische Sprechzeiten (komplexe Fragen):
+45 3366 3366
Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags 10 – 12 Uhr.