- Familienstandsbescheinigung (nicht älter als vier Monate) aus dem Staat, wo Sie geboren wurden und vom jetzigen Wohnort (falls unterschiedlich)o Die Familienstandsbescheinigung muss folgende information beinhalten:- Name- Geburtstag- Geburtsort- Adresse- Staatsangehörigkeit- FamilienstandDie Bescheinigung muss ins Dänische, Deutsche oder Englische übersetzt werden, falls die Bescheinigung anderssprachig ist.Sollte eine frühere Ehe vorhanden gewesen sein, benötigen wir darüber hinaus Folgendes- Scheidung:Scheidungsurteilo Vollständiges Originalscheidungsurteil versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts.Zum Beispiel muβ ein deutsches Scheidungsurteil den Vermerk beinhalten: „Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem“- Scheidungsurteile müssen, bevor sie einen Termin zur Anmeldung bekommen können, in Originalsprache und mit Übersetzung zur Gutheißung beim Standesamt vorgelegt werden. Übersetzungen allein sind nicht ausreichend.- Todesfall:Sterbeurkundeo Sterbeurkunden müssen, bevor sie einen Termin zur Anmeldung bekommen können, in Originalsprache und mit Übersetzung zur Gutheißung beim Standesamt vorgelegt werden. Übersetzungen allein sind nicht ausreichend.NB! Alle Scheidungsurteile und Sterbeurkunden, die außerhalb der Europäischen Union, (ausgenommen USA, Kanada, New Zealand und Australien, u.a.) ausgestellt wurden, müssen im Original, und mit Legalisierung/Apostille eingereicht werden. Die volle Legalisierung muss auch in übersetzter Form vorliegen.Legalisierung/Apostille:- Legalisierung: Dreigeteilte Verifikation des Originaldokuments (nicht Kopie des Originals) durch das Innen- und Außenministerium des Landes in dem das Dokument ausgestellt wurde sowie der dortigen dänischen oder deutschen Botschaft.- Apostille: Eingliedrige Verifikation des Originaldokuments (nicht Kopie des Originals) durch das Außenministerium des ausstellenden Landes.Personen unter 18 Jahren müssen vor der Trauung eine Genehmigung vom Hochzeitsbüro erhalten.Sollte einer der Beteiligten unter Vormundschaft stehen, muss die Zustimmung des Vormundes zur Trauung schriftlich belegt werden können.