Trauungsinformation

(nur für Leute, die im Ausland leben)
Wenn ihr im Rathaus von Kopenhagen heiraten möchtet, raten wir euch diese Anleitung gründlich durch zu lesen. Habt ihr danach weitere Fragen, dann ruft bitte das kopenhagener Bürgeramt unter der Nummer +45 3366 3366 an.

Als erstes müsst Ihr eine Eheerklärung ausfüllen, die ihr auf www.kk.dk/vielse unter dem Wort ”Ægteskabserklæring” runterladen könnt. Darüberhinaus benötigen wir noch Kopien eurer persönlichen Papiere.

Ihr könnt alle Papiere scannen und an bryllup@okf.kk.dk schicken, oder ihr könnt die Papiere mit der Post an folgende Adresse schicken:

Københavns Borgerservice
Nyropsgade 1
1602 København V

Wenn alle Papiere in Ordnung sind, schicken wir euch eine e-mail und berechnen euch eine Gebühr von DKK 500. Danach könnt ihr ein Datum für eure Trauung buchen.


Benötigte Dokumente

Deutsche Staatsangehörige müssen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.

Bitte beachten
Haben Sie Ihren Namen seit Ausstellung Ihres Reisepasses/Personalausweises ändern lassen, müssen Sie dieses durch vorzeigen eines Gerichtsbeschlusses diesbetreffend belegen können.

In Deutschland lebende Staatsbürger anderer Nationalitäten müssen außer Reisepass oder Reise-dokument eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Visum (für die Schengen-Staaten oder Dänemark) vorzeigen (Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung gelten nicht als Dokumentation für rechtmäßigen Aufenthalt).

Asylbewerber können in Dänemark nicht heiraten. 

- Familienstandsbescheinigung (nicht älter als vier Monate) aus dem Staat, wo Sie geboren wurden und vom jetzigen Wohnort (falls unterschiedlich)

o Die Familienstandsbescheinigung muss folgende information beinhalten:

- Name
- Geburtstag
- Geburtsort
- Adresse
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand

Die Bescheinigung muss ins Dänische, Deutsche oder Englische übersetzt werden, falls die Bescheinigung anderssprachig ist.

Sollte eine frühere Ehe vorhanden gewesen sein, benötigen wir darüber hinaus Folgendes

- Scheidung:

Scheidungsurteil

o Vollständiges Originalscheidungsurteil versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts.

Zum Beispiel muβ ein deutsches Scheidungsurteil den Vermerk beinhalten: „Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem“

- Scheidungsurteile müssen, bevor sie einen Termin zur Anmeldung bekommen können, in Originalsprache und mit Übersetzung zur Gutheißung beim Standesamt vorgelegt werden. Übersetzungen allein sind nicht ausreichend.

- Todesfall:

Sterbeurkunde

o Sterbeurkunden müssen, bevor sie einen Termin zur Anmeldung bekommen können, in Originalsprache und mit Übersetzung zur Gutheißung beim Standesamt vorgelegt werden. Übersetzungen allein sind nicht ausreichend.

NB! Alle Scheidungsurteile und Sterbeurkunden, die außerhalb der Europäischen Union, (ausgenommen USA, Kanada, New Zealand und Australien, u.a.) ausgestellt wurden, müssen im Original, und mit Legalisierung/Apostille eingereicht werden. Die volle Legalisierung muss auch in übersetzter Form vorliegen.

Legalisierung/Apostille:

- Legalisierung: Dreigeteilte Verifikation des Originaldokuments (nicht Kopie des Originals) durch das Innen- und Außenministerium des Landes in dem das Dokument ausgestellt wurde sowie der dortigen dänischen oder deutschen Botschaft.

- Apostille: Eingliedrige Verifikation des Originaldokuments (nicht Kopie des Originals) durch das Außenministerium des ausstellenden Landes.

Personen unter 18 Jahren müssen vor der Trauung eine Genehmigung vom Hochzeitsbüro erhalten.

Sollte einer der Beteiligten unter Vormundschaft stehen, muss die Zustimmung des Vormundes zur Trauung schriftlich belegt werden können.